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Rheinbach oder Meckenheim? | Drucken |  E-Mail

Flerzheim - Stadt Rheinbach - Rhein-Sieg-Kreis

Die früher eigenständige Gemeinde Flerzheim ist seit 1969 mit weiteren acht Gemeinden und der Kernstadt zur Stadt Rheinbach zusammengeschlossen. Es ist müßig zu fragen, wie sich die Gemeinde entwickelt hätte, wäre 1969 der Innenminister des Landes NRW hart geblieben und hätte gegen den Willen der Bevölkerung den Zusammenschluss mit Meckenheim durchgesetzt. Einige Argumente, die damals unbedingt für die Eingliederung in die Stadt Rheinbach sprachen, müssten heute gegenteilig gewertet werden.

So sind Flerzheim und Lüftelberg heute zusammen gewachsen, die geplante Autoschnellstraße L 164/188, die beide Gemeinden trennen sollte, wurde nie gebaut. Stattdessen ist heute die A 61 eine verkehrsmäßige Trennungslinie zwischen der Kernstadt, den meisten anderen Ortschaften Rheinbachs und Flerzheim.

Hatte man vor 1969 das "BN-Nummernschild", so musste man sich nach der Kommunalreform mit dem ungeliebten "SU-Kennzeichen" arrangieren. Die Zugehörigkeit zum Rhein-Sieg-Kreis, die unabhängig von der Entscheidung für oder gegen Rheinbach frühzeitig feststand, ist für Flerzheim rückblickend ein Vorteil. Auch wenn der linksrheinische Teil des Kreisgebietes sich häufig stiefmütterlich behandelt fühlt, ist insgesamt gesehen die Entwicklung dieses sehr großen Kreisgebietes gerade nach der "Bonn-Berlin-Entscheidung" äußerst positiv und bemerkenswert. Der Rhein-Sieg-Kreis gilt nicht nur in NRW, sondern in der gesamten Republik als ein Vorzeigekreis.

In Flerzheim, der Stadt Rheinbach und dem Rhein-Sieg-Kreis dauerhaft vorhandene Faktoren -wie wirtschaftliches Wachstum, zunehmende Bevölkerungszahlen und politische Stabilität- sind in anderen Kommunen längst nicht selbstverständlich.

Diese -und andere - positive Rahmenbedingungen lassen den Schluss zu:

"In Flerzheim lässt es sich gut leben."

Kommunalreform 1969: Die neue Gemeinde "Stadt Rheinbach" - Wie Stadt und Land die Reform gemeinsam schafften

(In Anlehnung an einen Bericht von Ernst Modzien aus "Kultur und Gewerbe" 1968)

Der Gedanke einer kommunalen Neuordnung des Rheinbacher Raumes war Ende der sechziger Jahre nicht neu. Die bestehenden Einzelgemeinden sollten zusammenrücken. Bereits im Jahre 1962 sorgten die Ziele der Landesplanung für eine Abstimmung der Entwicklung der einzelnen Gemeinden. In seit Jahrzehnten praktizierter gemeinsamer Verwaltungsarbeit wurden immer wieder neue Grundlagen geschaffen, die für eine Kommunalreform richtungsweisend und maßgebend sein sollten. Dies galt für den Bausektor und die Daseinsvorsorge, aber auch für das Verkehrs- und Schulwesen. Die Stadt Rheinbach wurde durch ihre zentrale Lage zum natürlichen Mittelpunkt der benachbarten Gemeinden. Darüber hinaus hatte der Stadtkern durch die dortigen Versorgungseinrichtungen für den gehobenen Lebensbedarf Bedeutung für ein größeres Umland erlangt. Die unzähligen und vielfältigen Beziehungen der Gemeinden untereinander zeigten in aller Deutlichkeit, dass der Rheinbacher Raum bereits in den Sechzigern zu einer Einheit zusammengewachsen war.

Die Gemeinden des Amtes Rheinbach-Land (Flerzheim, Hilberath, Neukirchen, Niederdrees, Oberdrees, Queckenberg, Ramershoven, Todenfeld und Wormersdorf) sowie die Stadt Rheinbach hatten schon damals Gebietsänderungsverträge abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Verträge sollte eine neue Gemeinde entstehen. Mit der Bildung dieser Gemeinde sollte der Zusammengehörigkeit, die sich in der Vergangenheit in vielen Lebensbereichen herausgestellt hatte, auch im kommunalen Bereich Rechnung getragen werden. Die neue Gemeinde sollte Rheinbach heißen und die Bezeichnung "Stadt" führen.

Die bisherigen Gemeinden würden Ortschaften der neuen Stadt Rheinbach bilden; als solche würden sie ihre Namen beibehalten. Kein Gemeinderatsmitglied sah diesem Ereignis der Auflösung seiner bisher selbstständigen Gemeinde mit freudigem Sinn entgegen. Letzten Endes bedeutete diese Maßnahme einen damals kaum übersehbaren Einschnitt in das Althergebrachte. Die kommunale Selbstverwaltung ging in die Verantwortung von nur noch 29 (heute 36) Stadträte über. Bis dahin hatten in diesem Gebiet annähernd 100 Kommunalpolitiker verantwortlich gewirkt, die selbstlos für ihre Gemeinde tätig waren. Aber diesen Gemeindevätern blieb keine andere Wahl, als durch einen guten Gebietsänderungsvertrag den Belangen ihrer jeweiligen Gemeinde möglichst umfassend Rechnung zu tragen. Der Zusammenschluss durch den Gesetzgeber war unabwendbar - auch, wenn er gegen den erklärten Willen der einzelnen Gemeinden war. Mit diesem Wissen entschieden sich die Kommunalpolitiker im Rheinbacher Raum für den "freiwilligen Zusammenschluss".

So konnte im gegenseitigen Einvernehmen manche Regelung getroffen werden, die allerdings in 1969 noch der Zustimmung durch den Gesetzgeber bedurfte: Die bestehenden Gemeinden sollten als Ortschaften der neuen Stadt Rheinbach Ortsgemeinderäte mit einem Ortvorsteher erhalten. Der landwirtschaftliche Grundbesitz der bestehenden Gemeinden sollte ortsansässigen Pächtern vorbehalten sein. Die Steuerhebesätze sollten für die nächsten 5 Jahre garantiert sein. Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichem Besitz der bestehenden Gemeinden mussten in dem Gebiet der bestehenden Gemeinde wieder angelegt werden.

So konnte im gegenseitigen Einvernehmen manche Regelung getroffen werden, die allerdings in 1969 noch der Zustimmung durch den Gesetzgeber bedurfte: Die bestehenden Gemeinden sollten als Ortschaften der neuen Stadt Rheinbach Ortsgemeinderäte mit einem Ortvorsteher erhalten. Der landwirtschaftliche Grundbesitz der bestehenden Gemeinden sollte ortsansässigen Pächtern vorbehalten sein. Die Steuerhebesätze sollten für die nächsten 5 Jahre garantiert sein. Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichem Besitz der bestehenden Gemeinden mussten in dem Gebiet der bestehenden Gemeinde wieder angelegt werden.

OrtsschildAm Ende dieser Arbeit stand die Unterzeichnung des Gebietsänderungsvertrages durch die Stadt Rheinbach, das Amt Rheinbach-Land und die neun amtsangehörigen Gemeinden. Keine Gemeinde schloss sich aus, selbst wenn sie aus ihrem Unwillen gegenüber dem Gesetzgeber keinen Hehl machte.

Noch aber waren nicht alle Hürden genommen. "FLERZHEIM SOLL VON RHEINBACH GETRENNT WERDEN", so lautete der Vorschlag des Innenministers. Dieses, obwohl der Rat der Gemeinde Flerzheim sich einmütig für den Zusammenschluss im Amt und mit der Stadt Rheinbach ausgesprochen hatte, die Schulgemeindeversammlung bei einer Gegenstimme für Rheinbach optierte, Flerzheim schon immer zum Versorgungsbereich Rheinbach gehörte und keine Gesichtspunke von nennenswertem Gewicht gegen einen Zusammenschluss mit Rheinbach sprachen, sondern die von Herrn Innenminister bekannt gemachten Grundsätze der kommunalen Neuordnung gerade diesen Zusammenschluss forderten.

Lange vertraute die Bevölkerung in Flerzheim und den befreundeten Gemeinden der zu erwartenden Einsicht des Landesgesetzgebers. Sie hoffte, dass die höhere Entscheidung von dem Grundsatz der Selbstverwaltung nicht zu trennen sei. Man war des festen Glaubens, dass eigenes und finanzielles Engagement des Landes Nordrhein-Westfalen im Raum Bonn nicht Flerzheim als Opfer verlangen würde.

Es war abzusehen, dass die neue Stadt Rheinbach von erheblicher Bedeutung für alle Flerzheimer sein würde. Mit ihr wollte man leben. Die Freundschaft und das Einvernehmen mit Rheinbach in der Vergangenheit, aber auch das gegenseitige Verständnis bei der Erarbeitung des Gebietsänderungsvertrages erschienen als gutes Zeichen für die Zukunft.

Einmütiges Votum für RheinbachAn dieser Stelle ist als Zeitzeugnis ein Bericht aus dem Rheinbacher Amtsblatt "Kultur und Gewerbe" (von 1968) abgedruckt, der das engagierte Handeln des damaligen Flerzheimer Bürgermeisters, Josef Rhein (CDU), für einen Zusammenschluss Flerzheims mit der neu entstehenden Gemeinde "Stadt Rheinbach" belegt:

Bürgermeister Rhein kämpft für den Zusammenschluss mit Rheinbach Der Bürgermeister der Gemeinde Flerzheim, Josef Rhein, blickt voller Unruhe der Entscheidung des Düsseldorfer Landtages entgegen. Gemeinsam mit dem Rat und den Bürgern dieser Gemeinde will er dem Herrn Innenminister klarlegen, dass der Neuordnungsvorschlag "Zusammenschluss Flerzheim mit der zukünftigen Großgemeinde Meckenheim" weder dem Wunsch, noch den Interessen und dem Wohlergehen dieser Gemeinde dienen könne, aber auch im Interesse anderer Gemeinden zwingend notwendig sei.Zu diesem Zweck werden in Kürze die Bürger der Gemeinde zu einer "Bürgerversammlung" eingeladen, an welcher neben den Bürgermeistern der nach Rheinbach orientierten Gemeinden auch sonstige Politiker teilnehmen. Das Ergebnis soll als "handfeste und beweiskräftige Unterlage" nach Düsseldorf geschickt werden. In einem Brief hat Bürgermeister Rhein sich an den Herrn Innenminister gewandt.
Hierin sagt er im Einzelnen: "... Gegen das einmütige Votum der Gemeinde Flerzheim für eine Eingliederung in die neue Stadt Rheinbach können keine Gegengründe von Gewicht geltend gemacht werden. Zwar wird gelegentlich auf den Abwasserverband "Obere Swist" hingewiesen, zu dem Flerzheim, wie auch die Gemeinden Ramershoven und Wormersdorf aus dem Amte Rheinbach gehören. Dieser Hinweis würde Beachtung verdienen, wenn der Verband bei einer Eingliederung der Gemeinde Flerzheim in die neue Stadt Meckenheim entfallen würde. Das trifft aber nicht zu. Dieser Begründung ist im Übrigen ein wichtiges Argument entgegenzusetzen. Die Wasserversorgung des gesamten Rheinbacher Raumes einschließlich der Voreifel hat ihre Basis in Flerzheim. Der Wasserwerksverband Flerzheim verfügt nämlich in der Gemarkung Flerzheim über eine Brunnenkapazität von 1 Million Kubikmeter pro Jahr.

Auch auf eine räumliche Verbindung von Lüftelberg und Flerzheim kann man nicht zur Begründung der Eingliederung von Flerzheim in die neue Gemeinde Meckenheim verweisen. Der Ortskern von Lüftelberg und Flerzheim ist durch eine Auenlandschaft getrennt. Diese natürliche Grenze wird künftig durch die Trasse einer Autoschnellstraße (L164/188) überlagert, so dass ein Zusammenwachsen von Flerzheim und Lüftelberg auch künftig ausscheidet. Bei der Freilegung dieser Straßentrasse könnten die Grenzen der aneinander stoßenden Gemeindegebiete begradigt werden....""... Da dies meine feste Überzeugung ist, werden Sie verstehen, dass ich Sie bitte, sich persönlich mit der Gemeinde Flerzheim um ein Einvernehmen zu bemühen. Die Bevölkerung, der Rat und ich wissen, dass Sie keine Mühe scheuen, um die richtige Lösung gerade in Fragen der kommunalen Neuordnung zu finden, vor allem, wenn - wie hier - das Einvernehmen mit den Betroffenen möglich erscheint..."

Kommentar der damaligen Redaktion: Anerkennung und Respekt demjenigen, der seine Meinung so klar und mit so guten Gründen vertritt, wie Bürgermeister Rhein. Auch wir meinen, er könne der besseren Einsicht von Regierung und Landtag vertrauen. Denn warum sollten sie den Meinungen der Räte von Ersdorf, Altendorf, Adendorf, Arzdorf, Fritzdorf und Houverath entsprechen und nur die Gemeinde Flerzheim - gegen ihren Willen und die allgemeinen Interessen - "neuordnen"?

von Rudolf Ley                                    Februar 2004